Terms and Conditions
iCE agency live communication GmbH (hereinafter referred to as iCE) – General Terms and Conditions
​1.Vertragsabschluss
Angebote von iCE sind frei bleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder mündlichen Annahme, des von iCE erstellten Offerte zustande. Jegliche nach Vertragsabschluss erfolgte Anpassung des Vertrages ist nur in der schriftlichen Form möglich und erfolgt mit der Unterschrift des Kunden, als auch durch iCE.
2. Geistiges Eigentum von iCE
Die durch iCE erstellten Offerten, basierend auf den Ideen von iCE , sowie Visualisierungs- und Anschauungsmaterial, Kostenvoranschläge und andere Unterlangen unterliegt dem Eigentums- und Urheberrecht.
iCE behält sich das Recht vor, präsentierte oder auf schriftlichem Wege zugestellte Konzepte, Ideen und Umsetzungsvorschläge mit einem Honorar von min. CHF 2'000.- zu verrechnen, sollte sich der Kunde für das von iCE erstellte Konzept, die Idee oder das unterbreitete Angebot mit Dritten oder in eigener Regie umsetzten.
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3. Zahlungsbedingungen
Nach Vertragsabschluss stellt iCE eine Anzahlungsrechnung von 75 % der gebuchten Leistung oder des Events. Die restlichen 25 % werden 21 Tage vor dem Anlass resp. vor Beendigung der gebuchten Leistung fällig.
Eine Nachrechnung, wird der effektiven Teilnehmerzahl angepasst, sofern Punkt 7 eingehalten wird. Die Rechnungen von iCE sind zahlbar netto Kasse, d. h. ohne Abzüge aller Art, innerhalb von 14 Tagen.
4. Verzugszins
Sollte die Zahlungsfrist, die in den Rechnungen, Anzahlungen, Restzahlungen oder der Nachrechnung nicht eingehalten werden, so wird für die Zeit von der Zahlungsfrist bis zur Gutschrift bei iCE ein Verzugszins von 10 % berechnet.
5. Annullierungskostenversicherung bei Incentives
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung bzw. einer Annullierungskostenversicherung für Ihren Incentive, die mit einer Unfall-, Kranken-, Gepäck- und Rückreisekostenversicherung ergänzt werden kann.
Beim Abschluss einer Annullierungskosten-versicherung wird Ihnen ein Teil der Kosten erstattet, sollte der Incentive nicht umgesetzt werden können aufgrund höherer Gewalt.
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6. Annullierung eines Events resp. einer Reise, eines Incentives
Bei Annullierung des gesamten Auftrages haftet der Kunde für alle bereits erbrachten Leistungen und Ausgaben, die durch iCE vorgenommen worden sind, ebenfalls die der Lieferanten, die für den Anlass gebucht und engagiert worden sind.
Findet der Widerruf des Auftrages 1 Monat vor der Veranstaltung statt, so sind alle Leistungen, die durch iCE für diesen Auftrag erbracht werden sollten, vollumfänglich zu bezahlen.
Bei höherer Gewalt, politische Unruhen Streiks, Katastrophen. usw. kann eine Absage durch iCE aus Sicherheitsgründen auch kurzfristig erfolgen. Wir halten uns an die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements (EDA).
In solchen Fällen werden wir Ihnen Ihre Zahlung rückerstatten, abzüglich der nachweislich erbrachten Aufwendungen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Wir werden selbstverständlich versuchen, eine adäquate Alternative zu finden.
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7. Annullierung einzelner Teilnehmer
Hier treten die Konditionen und Bedingungen der Drittleistungsträger, wie Hotels, Fluggesellschaf-ten, Caterer, Mobiliar-Zulieferer, Transport-unternehmen in Kraft.
iCE wird Sie nach Vertragsabschluss an die jeweiligen Stornogebühren der Drittleistungs-träger schriftlich informieren. Alle Stornoge-bühren sind durch den Kunden zu entrichten.
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8. Preisanpassung
Preisanpassungen bleiben ausdrücklich vorbe-halten, wenn diese durch unvorhergesehene Umstände zwingend sind. Insbesondere haftet iCE nicht für Änderungen die auf höhere Gewalt, gesetzliche Massnahmen und Verspätungen Dritter zurückzuführen sind.
In den folgenden Fällen kann iCE die ausgeschriebenen und offerierten Preise ändern:
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nachträgliche Preiserhöhung durch Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge)
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neu eingeführte oder erhöhte staatlicheGebühren (z.B. Flughafentaxe)
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Wechselkursänderungen
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staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
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9. Mehrwertsteuer
Unsere Preise verstehen sich zuzüglich 8.1 % Mehrwertsteuer für Leistungen in der Schweiz und ohne Mehrwertsteuer für Leistungen im Ausland
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10. Beanstandungen und Mängelrügen
Entspricht die Veranstaltung nicht der Auftragsbestätigung oder ist sie mit einem anderweitigen erheblichen Mangel behaftet, so sind Sie berechtigt und verpflichtet iCE oder der örtlichen Agentur (Agent/DMC) oder dem Leistungsträger sofort unverzüglich und unentgeltlich Abhilfe zu verlangen. Sollte die Abhilfe nicht möglich sein, müssten Sie von iCE oder der örtlichen Agentur (Agent/DMC) oder vom Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung verlangen. Beanstandungen des Kunden, die nach der Veranstaltung schriftlich (per Einschreiben) später als 5 Werktage eingehen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
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11. Haftung
iCE haftet dem Kunden gegenüber für eine gewissenhafte Organisation der Veranstaltung jedoch nicht für wirtschaftlichen Erfolg. Soweit nicht in diesen AGB’s etwas anderes bestimmt ist, sind Ersatzansprüche des Kunden gegenüber iCE ausgeschlossen, sofern sie nicht aus rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeiten entstanden sind. Dies gilt auch für durch Hilfspersonen verursachte Schäden.
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iCE übernimmt keine Haftung für Dritt-unternehmen, die zur Erfüllung des Auftrages beigezogen wurden. Schadenersatzansprüche können nur für unmittelbare Schäden geltend gemacht werden und sind auf den Arrangementpreis (abzüglich von iCE nachgewiesene Drittkosten) begrenzt.
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12. Höhere Gewalt / Widerruf des Auftrages
Höhere Gewalt und andere von iCE nicht verschuldete Ereignisse, welche die vertraglich vereinbarte Leistung verunmöglichen, insbesondere Ressourcenmangel, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe Natur-katastrophen, Pandemie etc. berechtigen iCE dazu, das Mandat niederzulegen, ohne das der Kunde hieraus Ersatzansprüche geltend machen kann.
Wird die Durchführung der Veranstaltungen aufgrund höherer Gewalt abgesagt oder das Mandat niedergelegt, widerruft der Kunde den Auftrag aus beliebigem Grund oder sagt er die Veranstaltung ab, so verfallen alle vom Kunden bereits geleisteten Zahlungen entschädigungslos an iCE .
Fehlt zum Zeitpunkt der Absage der Veranstaltung bzw. der Mandatsniederlegung oder des Widerrufes des Auftrages eine Anzahlung des Kunden auf die von iCE in der betreffenden Phase erbrachten Leistungen, stellt iCE eine für die bereits erbrachten Leistungen und zwar zu den im Angebot genannten Ansätzen die Rechnung. Die Ansprüche der Drittunternehmen gegen den Kunden, die von iCE zur Erfüllung des Auftrages beigezogen wurden, bleiben ausdrücklich vorbehalten.
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13. Versicherung der Veranstaltung
Die Versicherung der Veranstaltung ist Sache des Kunden
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und iCE untersteht schweizerischem Recht und der ausschliessliche Gerichtsstand, für sämtliche Streitigkeiten und Klagen zwischen iCE und dem Kunden, ist das Handelsgericht Zürich, in Zürich.
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Stand: Januar 2025